Mieten & Vermieten: Urteil: Wohnfläche kann nicht einfach bestritten werden
16Juli
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter konkrete Zahlen nennen müssen, wenn sie die Angaben der Wohnfläche durch den Vermieter nicht akzeptieren wollen. Laut Gericht reicht es nicht aus, diese lediglich zu bestreiten (AZ VIII ZR 181/16).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Zustimmung ihrer Mieterin zu einer Mieterhöhung verlangt. Die Erhöhung wurden auf Basis einer Wohnfläche von 92,54 Quadratmetern berechnet, die jedoch nicht im Mietvertrag festgesetzt worden war. Die Mieterin hegte Zweifel an der angegebenen Wohnungsgröße und verlangte zunächst Nachweise.
Nachdem erste Instanzen die Klage auf Zustimmung abgewiesen hatten, stimmte nun der BGH der Vermieterin zu. Die Mieterin hatte versäumt, eigene Messergebnisse vorzutragen. Ein reines Bestreiten der Angaben sei laut Gericht nur möglich, wenn es sich um ein pauschales Vorbringen von Seiten des Vermieters handelt.
© Fotolia.de / hywards
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Zustimmung ihrer Mieterin zu einer Mieterhöhung verlangt. Die Erhöhung wurden auf Basis einer Wohnfläche von 92,54 Quadratmetern berechnet, die jedoch nicht im Mietvertrag festgesetzt worden war. Die Mieterin hegte Zweifel an der angegebenen Wohnungsgröße und verlangte zunächst Nachweise.
Nachdem erste Instanzen die Klage auf Zustimmung abgewiesen hatten, stimmte nun der BGH der Vermieterin zu. Die Mieterin hatte versäumt, eigene Messergebnisse vorzutragen. Ein reines Bestreiten der Angaben sei laut Gericht nur möglich, wenn es sich um ein pauschales Vorbringen von Seiten des Vermieters handelt.
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