Guter Rat: Mietpreisbremse: Online-Vergleich nicht immer seriös
13Juli
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund empfiehlt aktuell, nicht vorschnell auf Anschreiben von Online-Anbietern zu reagieren, die einen angeblichen Verstoß gegen die Mietpreisbremse aufzeigen. Laut den Marktexperten gibt es derzeit vermehrt Unternehmen, die einen Vermieter ohne Rechtsgrundlage rügen.
Das Geschäftsmodell der Anbieter: Es wird überprüft, ob die vereinbarte Miete im Rahmen der Mietpreisbremse liegt. Bei Abweichung wird ein entsprechendes Anschreiben verfasst und der sogenannte Gesetzesverstoß beim Eigentümer angemahnt. Wie unseriös die Anbieter teilweise vorgehen, benennt Haus und Grund anhand eines Beispiels, bei dem ein Anbieter eine Überprüfung in Dortmund anbietet. Allerdings wurde die Mietpreisbremse hier noch nicht eingeführt.
Eigentümer, die ein solches Schreiben erhalten, sollten sich daher erst einmal Rat bei einem Mietrechtsexperten einholen und keine voreiligen Schritte unternehmen. Denn ob wirklich ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt, muss im Rahmen des Gesetzes in jedem Einzelfall genau überprüft werden.
© Fotolia.de / bluedesign®
Das Geschäftsmodell der Anbieter: Es wird überprüft, ob die vereinbarte Miete im Rahmen der Mietpreisbremse liegt. Bei Abweichung wird ein entsprechendes Anschreiben verfasst und der sogenannte Gesetzesverstoß beim Eigentümer angemahnt. Wie unseriös die Anbieter teilweise vorgehen, benennt Haus und Grund anhand eines Beispiels, bei dem ein Anbieter eine Überprüfung in Dortmund anbietet. Allerdings wurde die Mietpreisbremse hier noch nicht eingeführt.
Eigentümer, die ein solches Schreiben erhalten, sollten sich daher erst einmal Rat bei einem Mietrechtsexperten einholen und keine voreiligen Schritte unternehmen. Denn ob wirklich ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt, muss im Rahmen des Gesetzes in jedem Einzelfall genau überprüft werden.
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