Energieeffizienz: Mieterstrom: Neue Förderung erleichtert Mietern Zugang zur Energiewende
17Juli
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag das neue „Mieterstromgesetz“ auf den Weg gebracht. Mit einem neuen Förderangebot soll es Mietern künftig möglich sein, von günstigem Solarstromtarifen zu profitieren. Unternehmen der Solarwirtschaft sehen die Öffnung des Marktes als positives Signal, das den Ausbau von solaren Projekten weiter fördert.
Konkret sieht das neue Programm vor, Betreibern neuer Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden einen Zuschuss von 2,2 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde zu gewähren, wenn der Solarstrom lokal erzeugt und den Mietern mit einem Mindestrabatt von 10 Prozent gegenüber regionalen Grundversorgertarifen angeboten wird.
Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. ist die Politik jedoch darüber hinaus gefordert, weitere Schritte wie die Verbesserung steuerlicher Konditionen und eine Vereinfachung administrativer Vorgänge in Angriff zu nehmen.
© Fotolia.de / zstock
Konkret sieht das neue Programm vor, Betreibern neuer Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden einen Zuschuss von 2,2 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde zu gewähren, wenn der Solarstrom lokal erzeugt und den Mietern mit einem Mindestrabatt von 10 Prozent gegenüber regionalen Grundversorgertarifen angeboten wird.
Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. ist die Politik jedoch darüber hinaus gefordert, weitere Schritte wie die Verbesserung steuerlicher Konditionen und eine Vereinfachung administrativer Vorgänge in Angriff zu nehmen.
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