Baubranche: Bautipp: Bauunterlagen bereits 2017 anfordern!
18Juli
Mit Blick auf das neue Bauvertragsrecht, das 2018 in Kraft tritt, sollten Bauherren bereits in diesem Jahr die Bauunterlagen für ihre 2018 geplanten Projekte einfordern. Dies rät aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. und weist auf wichtige Details in der Bauplanung hin.
Denn nach der neuen Regelung haben Eigentümer erstmals das Recht, konkrete Pläne und Berechnungen für Ihr zukünftiges Haus einzusehen und zu erhalten. Diese werden auch benötigt, um nachzuweisen, dass das Bauprojekt geltendem Recht entspricht. Auch Anbieter von schlüsselfertigen Häusern sind verpflichtet, ihre Kalkulationen zur Verfügung zu stellen.
Bauherren sollten daher die Herstellung und Herausgabe der Pläne in diesem Jahr vertraglich vereinbaren, da viele Bauunternehmen mit Blick auf ihre neuen Pflichten ab 2018 bereits heute schon guten Willen zeigen und in der Gestaltung ihrer Verträge weitestgehend frei agieren können.
© Fotolia.de / roxcon
Denn nach der neuen Regelung haben Eigentümer erstmals das Recht, konkrete Pläne und Berechnungen für Ihr zukünftiges Haus einzusehen und zu erhalten. Diese werden auch benötigt, um nachzuweisen, dass das Bauprojekt geltendem Recht entspricht. Auch Anbieter von schlüsselfertigen Häusern sind verpflichtet, ihre Kalkulationen zur Verfügung zu stellen.
Bauherren sollten daher die Herstellung und Herausgabe der Pläne in diesem Jahr vertraglich vereinbaren, da viele Bauunternehmen mit Blick auf ihre neuen Pflichten ab 2018 bereits heute schon guten Willen zeigen und in der Gestaltung ihrer Verträge weitestgehend frei agieren können.
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