Mieten & Vermieten: Urteil: Kaution darf nicht für Betriebskostennachforderung verwendet werden
18September
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Vermieter nicht die Kaution dazu nutzen dürfen, ältere Forderungen zu begleichen, wenn sich diese sich auf wiederkehrende Leistungen wie beispielsweise Betriebskosten beziehen.
Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin die Freigabe ihrer Kaution verlangt. Zu Beginn des Mietvertrages richtete die Mieterin ein Kautionssparbuch über 700 Euro ein und stellte dieses als Mietsicherheit bereit. Als sich die Mieterin weigerte, Betriebskostennachforderungen aus dem Zeitraum 2006 bis 2009 zu zahlen, weigerte sich die Vermieterin, das Sparbuch freizugeben.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Kaution nicht für derartige Nachforderungen verwendet werden darf. Zwar kann die Mietkaution grundsätzlich für offene Posten verwendet werden, jedoch gilt dies nicht für Zinsansprüche oder andere wiederkehrende Leistungen.
© Fotolia.de / hywards
Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin die Freigabe ihrer Kaution verlangt. Zu Beginn des Mietvertrages richtete die Mieterin ein Kautionssparbuch über 700 Euro ein und stellte dieses als Mietsicherheit bereit. Als sich die Mieterin weigerte, Betriebskostennachforderungen aus dem Zeitraum 2006 bis 2009 zu zahlen, weigerte sich die Vermieterin, das Sparbuch freizugeben.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Kaution nicht für derartige Nachforderungen verwendet werden darf. Zwar kann die Mietkaution grundsätzlich für offene Posten verwendet werden, jedoch gilt dies nicht für Zinsansprüche oder andere wiederkehrende Leistungen.
© Fotolia.de / hywards