Guter Rat: Schimmel: Falsches Lüften kann teuer werden
15September
Schimmel in der Wohnung bedeutet nicht nur kostspielige Sanierungsarbeiten, sondern oftmals auch unschöne Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Denn die Schuldfrage bei Schimmelbefall ist meist nur schwer zu klären. Ob Baumängel oder falsches Wohnverhalten kann am Ende nur ein Gutachten klären, wenn sich beide Parteien uneinig sind.
Einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn (AZ 7 C 274/13) zufolge müssen Mieter auch noch nach Auszug für die Kosten der Schimmelentfernung bezahlen. Der Befall war erst nach Abgabetermin entdeckt worden und musste vom Fachbetrieb für rund 4.400 Euro entfernt werden. Der Eigentümer forderte Schadensersatz und bekam recht.
Das Gutachten stellte fest, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden sein musste und durch unzureichendes Lüften verursacht worden ist. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten Mieter demnach täglich lüften und feuchte Stellen unmittelbar ihrem Vermieter melden, um größere Schäden zu vermeiden.
© Fotolia.de / diego1012
Einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn (AZ 7 C 274/13) zufolge müssen Mieter auch noch nach Auszug für die Kosten der Schimmelentfernung bezahlen. Der Befall war erst nach Abgabetermin entdeckt worden und musste vom Fachbetrieb für rund 4.400 Euro entfernt werden. Der Eigentümer forderte Schadensersatz und bekam recht.
Das Gutachten stellte fest, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden sein musste und durch unzureichendes Lüften verursacht worden ist. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten Mieter demnach täglich lüften und feuchte Stellen unmittelbar ihrem Vermieter melden, um größere Schäden zu vermeiden.
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