Facility Management: Urteil: Gestrichene Fassade wird mit 1.000 Euro bewertet
29Juli
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Wert einer neu gestrichenen Gebäudefassade bei der Bemessung einer Rechtsmittelbeschwerde in der Regel etwa 1.000 Euro entspricht (AZ V ZB 254/17).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen den Beschluss über den Neuanstrich der Außenfassade Klage eingereicht. Die Eigentümer hatten sich auf die Farbe grau geeinigt, was nicht dem Geschmack des klagenden Eigentümers entsprach. Sein Kostenanteil der Maßnahme wurde auf 2.250 Euro festgelegt.
Der Bundesgerichtshof legte nun fest, dass das ideelle Interesse eines Eigentümers an dem Gesamteindruck des Gebäudes mit etwa 1.000 Euro bewertet werden muss und wies den Fall mit dieser neuen Bewertungsgrundlage an das Landgericht zurück.
© photodune.net
Im vorliegenden Fall hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen den Beschluss über den Neuanstrich der Außenfassade Klage eingereicht. Die Eigentümer hatten sich auf die Farbe grau geeinigt, was nicht dem Geschmack des klagenden Eigentümers entsprach. Sein Kostenanteil der Maßnahme wurde auf 2.250 Euro festgelegt.
Der Bundesgerichtshof legte nun fest, dass das ideelle Interesse eines Eigentümers an dem Gesamteindruck des Gebäudes mit etwa 1.000 Euro bewertet werden muss und wies den Fall mit dieser neuen Bewertungsgrundlage an das Landgericht zurück.
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