Baubranche: Bautipp: Kleine Grundstücke sparen Gebühren!
01August
Wer ein Haus oder ein Baugrundstück kauft, muss zu dem eigentlichen Kaufpreis ebenfalls die klassischen Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer mit einkalkulieren. Im Laufe der Jahre haben die Bundesländer diese immer weiter angehoben, so dass der Höchstsatz inzwischen bei 6,5 Prozent liegt. Insbesondere für junge Familien sind diese Kosten eine enorme finanzielle Belastung.
Besonders Käufer von Bauträger-Häusern und von Altbauten müssen die anfallenden Steuern auf das Gesamtpaket „Haus und Grundstück“ zahlen. Mehr Spielraum haben jedoch Bauherren, die auf freien Grundstücken bauen. Hierbei fällt die Grunderwerbssteuer lediglich für das Baugrundstück an. Dies teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit.
Zudem gilt: Je kleiner das Grundstück und geringer die Investition, desto weniger Nebenkosten und Zusatzgebühren fallen an. Denn auch Notare beispielsweise richten ihre Gebühren nach dem Kaufpreis. Wer also ein kleines Grundstück kauft, spart kurz- und langfristig, denn auch die jährliche Grundsteuer richtet sich nach der Grundstücksgröße.
© Fotolia.de / Creativ Studio Heinemann
Besonders Käufer von Bauträger-Häusern und von Altbauten müssen die anfallenden Steuern auf das Gesamtpaket „Haus und Grundstück“ zahlen. Mehr Spielraum haben jedoch Bauherren, die auf freien Grundstücken bauen. Hierbei fällt die Grunderwerbssteuer lediglich für das Baugrundstück an. Dies teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit.
Zudem gilt: Je kleiner das Grundstück und geringer die Investition, desto weniger Nebenkosten und Zusatzgebühren fallen an. Denn auch Notare beispielsweise richten ihre Gebühren nach dem Kaufpreis. Wer also ein kleines Grundstück kauft, spart kurz- und langfristig, denn auch die jährliche Grundsteuer richtet sich nach der Grundstücksgröße.
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