Zweckentfremdung von Wohnraum:
14August
Auch wenn die Themen illegale Ferienwohnungen und Zweckentfremdung von Wohnraum in einigen Städten und Bundesländern strenger behandelt werden als in anderen, fordern Mieterverbände und Verbände aus dem Hotel- und Gaststättenbereich Regelungen im Gesetz, sowie eine Verschärfung des Wohnaufsichtsgesetzes. Gesetzliche Melde-, Registrierungs- und Auskunftspflichten sollen dafür sorgen, dass Vermittlungsportale, Vermieter und Mieter strenger kontrolliert werden. Mit einem Offenen Brief an Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) wagen Verbände einen neuen Vorstoß für die Regelung bzw. das Verbot von privaten Kurzzeitvermietungen an Touristen. Bisher sieht die Landesregierung in NRW keine Notwendigkeit für eine Änderung des Landesgesetzes.
Wie ein verschärftes Wohnraumschutzgesetzt funktionieren kann, ist zum Beisoiel seit April 2019 in Hamburg zu sehen. Wer seinen Wohnraum als Ferienunterkunft anbieten möchte, muss die Anzeige in Portalen, sowie im Printbereich mit einer Wohnraumschutznummer versehen. Diese ist über einen Onlinedienst bei der Stadt zu beantragen. Anzeigen für Ferienwohnungen ohne Wohnraumschutznummer werden mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 500.000 Euro geahndet. Auch eine Verkürzung der jährlichen erlaubten Vermietungsdauer von sechs Monaten auf acht Wochen und die Regelung, dass nur weniger als die Hälfte des Wohnraumes vermietet werden darf, soll dem Problem entgegenwirken.
Damit Regelungen und Vorschriften auch eingehlaten werden, müsste das Kontrollpersonal aufgestockt und Durchgriffsrechte gegen die Onlineplattformen erteilt werden. Obwohl in Berlin bereits seit 2014 ein Zweckentfremdungsverbot gilt, konnte gegen die illegale Vermietung von Ferienunterkünften noch nicht so vorgegangen werden, wie ursprünglich angedacht. Obwohl auch in Berlin für die Vermietung eine Registrierungsnummer notwendig ist, werden nach Schätzungen des Senats mindestens 20.000 Zimmer oder ganze Wohnungen zu Ferienzwecken privat vermietet.
Quelle: Mieterverbände
© photodune.net
Wie ein verschärftes Wohnraumschutzgesetzt funktionieren kann, ist zum Beisoiel seit April 2019 in Hamburg zu sehen. Wer seinen Wohnraum als Ferienunterkunft anbieten möchte, muss die Anzeige in Portalen, sowie im Printbereich mit einer Wohnraumschutznummer versehen. Diese ist über einen Onlinedienst bei der Stadt zu beantragen. Anzeigen für Ferienwohnungen ohne Wohnraumschutznummer werden mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 500.000 Euro geahndet. Auch eine Verkürzung der jährlichen erlaubten Vermietungsdauer von sechs Monaten auf acht Wochen und die Regelung, dass nur weniger als die Hälfte des Wohnraumes vermietet werden darf, soll dem Problem entgegenwirken.
Damit Regelungen und Vorschriften auch eingehlaten werden, müsste das Kontrollpersonal aufgestockt und Durchgriffsrechte gegen die Onlineplattformen erteilt werden. Obwohl in Berlin bereits seit 2014 ein Zweckentfremdungsverbot gilt, konnte gegen die illegale Vermietung von Ferienunterkünften noch nicht so vorgegangen werden, wie ursprünglich angedacht. Obwohl auch in Berlin für die Vermietung eine Registrierungsnummer notwendig ist, werden nach Schätzungen des Senats mindestens 20.000 Zimmer oder ganze Wohnungen zu Ferienzwecken privat vermietet.
Quelle: Mieterverbände
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