Steuern & Finanzierung: Homeoffice: So setzen Sie Ihr Arbeitszimmer von der Steuer ab!
06Juli
Hauseigentümer, die zu Hause wohnen und arbeiten, können ihr Arbeitszimmer bereits jeher steuerlich geltend machen. Doch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland weist nun aktuell auf eine Neuerung im Steuerrecht hin. Wenn mehrere Personen gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, kann jetzt jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zur Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro einkünftemindernd geltend machen.
Mit der neuen Regelung rückt der Bundesfinanzhof von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, die einen objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorgesehen hat. Haus und Grund begrüßt die Neuerung vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Selbstständigen und Familien, die Beruf und Privatleben miteinander vereinbaren müssen.
Nicht nur Eigentümer können die Aufwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen, auch Mieter können die Urteile für sich nutzen: Mietzahlungen sind als zur Hälfte für den jeweiligen Ehegatten bzw. Lebenspartner aufgewendet anzusehen.
© PhotoDune.net / gunnar3000
Mit der neuen Regelung rückt der Bundesfinanzhof von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, die einen objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorgesehen hat. Haus und Grund begrüßt die Neuerung vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Selbstständigen und Familien, die Beruf und Privatleben miteinander vereinbaren müssen.
Nicht nur Eigentümer können die Aufwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen, auch Mieter können die Urteile für sich nutzen: Mietzahlungen sind als zur Hälfte für den jeweiligen Ehegatten bzw. Lebenspartner aufgewendet anzusehen.
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