Steuern & Finanzierung: Grundsteuererlass: Frist bis Ende März nutzen
09März
Noch bis zum 31. März 2017 können Vermieter einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent für Mietausfälle in 2016 beantragen, die sie nicht selbst verschuldet haben. Für denkmalgeschützte Gebäude und andere Immobilien des öffentlichen Interesses wird sogar ein vollständiger Erlass gewährt.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Mietausfälle auf Leerstand, allgemeinen Mietpreisverfall, struktuelle Nichtvermietbarkeit oder auch besondere Ereignisse wie Brand oder Hochwasser zurückzuführen sind. In jedem Fall müssen Vermieter ernsthafte Bemühungen nachweisen, die betreffende Immobilie beispielsweise in Form von Anzeigen beworben zu haben.
Noch bis Ende März können Eigentümer von ihrem Recht Gebrauch machen und Anträge auf Grundsteuererlass rückwirkend für 2016 bei den zuständigen Steuerämtern bzw. Finanzämtern einreichen.
© Fotolia.de / KlausWagenhaeuser
Voraussetzung ist allerdings, dass die Mietausfälle auf Leerstand, allgemeinen Mietpreisverfall, struktuelle Nichtvermietbarkeit oder auch besondere Ereignisse wie Brand oder Hochwasser zurückzuführen sind. In jedem Fall müssen Vermieter ernsthafte Bemühungen nachweisen, die betreffende Immobilie beispielsweise in Form von Anzeigen beworben zu haben.
Noch bis Ende März können Eigentümer von ihrem Recht Gebrauch machen und Anträge auf Grundsteuererlass rückwirkend für 2016 bei den zuständigen Steuerämtern bzw. Finanzämtern einreichen.
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