Mieten & Vermieten: Urteil: Rückgriffsrecht auf Kaution besteht nicht unbegrenzt
05Februar
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist von Betriebskosten bereitgestellte Kautionen nicht mehr für Nachzahlungen verwendet werden dürfen (AZ VIII ZR 263/14).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seine zu Beginn des Mietverhältnisses bereitgestellte Mietsicherheit zurückgefordert, die in Form eines Sparbuches geleistet wurde. Der Vermieter argumentierte, dass noch Nachzahlungen für ältere Betriebskostenabrechnungen offen waren und diese verrechnet werden müssten.
Der Bundesgerichtshof entschied aber zugunsten des Mieters. Nach der dreijährigen Verjährungsfrist der Betriebskostenabrechnungen darf eine Kaution nicht zum Ausgleich von Nachzahlungen verwendet werden. Das Sparbuch mus demnach freigegeben werden und darf nicht als Sicherheit für wiederkehrende Leistungen zurückbehalten werden. © Fotolia.de / hywards
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seine zu Beginn des Mietverhältnisses bereitgestellte Mietsicherheit zurückgefordert, die in Form eines Sparbuches geleistet wurde. Der Vermieter argumentierte, dass noch Nachzahlungen für ältere Betriebskostenabrechnungen offen waren und diese verrechnet werden müssten.
Der Bundesgerichtshof entschied aber zugunsten des Mieters. Nach der dreijährigen Verjährungsfrist der Betriebskostenabrechnungen darf eine Kaution nicht zum Ausgleich von Nachzahlungen verwendet werden. Das Sparbuch mus demnach freigegeben werden und darf nicht als Sicherheit für wiederkehrende Leistungen zurückbehalten werden. © Fotolia.de / hywards