Mieten & Vermieten: Urteil: Mieter darf Garten-Spielhaus aufstellen
15Januar
In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Flensburg, dass das Aufstellen eines Kinder-Spielhauses zur zulässigen Nutzung des Gartens eines Mietshauses gehört. Im Mietvertrag wurde keine entsprechende Regel verfasst (AZ 69 C 41/15).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin von ihrer Mieterin verlangt, ein Spielhaus zu entfernen, das in dem zugehörigen Garten aufgestellt worden war. Sie war der Ansicht, dass dies die ordnungsgemäße Nutzung des Gartens übersteige. Die Mieterin weigerte sich, der Forderung nachzukommen.
Das Gericht wies die Klage ab, da aus dem Mietvertrag kein Anspruch auf Beseitigung eines Spielhauses hervorgeht. Hierbei handelt es sich laut Urteil nicht um eine bauliche Veränderung der Mietsache, sondern um eine zeitlich begrenzte Umgestaltung des Gartens, die problemlos wieder beseitigt werden kann.
© Fotolia.de / hywards
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin von ihrer Mieterin verlangt, ein Spielhaus zu entfernen, das in dem zugehörigen Garten aufgestellt worden war. Sie war der Ansicht, dass dies die ordnungsgemäße Nutzung des Gartens übersteige. Die Mieterin weigerte sich, der Forderung nachzukommen.
Das Gericht wies die Klage ab, da aus dem Mietvertrag kein Anspruch auf Beseitigung eines Spielhauses hervorgeht. Hierbei handelt es sich laut Urteil nicht um eine bauliche Veränderung der Mietsache, sondern um eine zeitlich begrenzte Umgestaltung des Gartens, die problemlos wieder beseitigt werden kann.
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