Mieten & Vermieten: Urteil: Kompletter Umbau ist keine Modernisierung
17Dezember
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine grundlegende Veränderung einer Mietsache durch bauliche Maßnahmen keine Modernisierungsmaßnahmen darstellen. Eine Duldung durch den Mieter kann daher nicht vorausgesetzt werden (AZ VIII ZR 28/17).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin eines Reihenhauses in Berlin umfassende Bauarbeiten beauftragt und von ihren Mietern verlangt, diese Maßnahmen zu dulden. Der Mietvertrag besteht bereits seit 1986 und umfasst eine monatliche Miete von 460 Euro. Nach Abschluss der Arbeiten, die unter anderem eine Wärmedämmung, den Einbau einer Gasheizung, neue Fenster und Türen sowie den Ausbau der Sanitärobjekte beinhalteten, sollte die Miete auf 2.150 Euro monatlich erhöht werden. Die Mieter weigerten sich, diese Maßnahmen zu dulden.
Der Bundesgerichtshof stimmte nun aktuell den Mietern zu. Er entschied, dass die Mieter die Arbeiten weder als Erhaltungs- noch als Instandsetzungsmaßnahmen dulden müssen. Diese würden den Charakter der Mietsache grundlegend verändern und nicht allein zur Verbesserung des vorhandenen Bestands beitragen.
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Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin eines Reihenhauses in Berlin umfassende Bauarbeiten beauftragt und von ihren Mietern verlangt, diese Maßnahmen zu dulden. Der Mietvertrag besteht bereits seit 1986 und umfasst eine monatliche Miete von 460 Euro. Nach Abschluss der Arbeiten, die unter anderem eine Wärmedämmung, den Einbau einer Gasheizung, neue Fenster und Türen sowie den Ausbau der Sanitärobjekte beinhalteten, sollte die Miete auf 2.150 Euro monatlich erhöht werden. Die Mieter weigerten sich, diese Maßnahmen zu dulden.
Der Bundesgerichtshof stimmte nun aktuell den Mietern zu. Er entschied, dass die Mieter die Arbeiten weder als Erhaltungs- noch als Instandsetzungsmaßnahmen dulden müssen. Diese würden den Charakter der Mietsache grundlegend verändern und nicht allein zur Verbesserung des vorhandenen Bestands beitragen.
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