Mieten & Vermieten: Urteil: Erleichterung für Eigenbedarfskündigung
01Januar
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Vermietern bei Eigenbedarfskündigung gestärkt. Meist scheitern diese aufgrund von Formalitäten, die Vermieter nicht eingehalten haben (AZ VIII ZR 232/15).
Im vorliegenden Fall hatte eine GbR als Subunternehmen eines Gesellschafters wegen Eigenbedarfs gekündigt. Dabei war versäumt worden, den Mietern eine vergleichbare Alternativwohnung anzubieten. In erster Instanz stimmten die Richter den Mietern zu.
Nun korrigierte der BGH dieses Urteil und entschied, dass eine Verletzung der Anbietpflicht keine Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung zur Folge hat. Mieter haben stattdessen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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Im vorliegenden Fall hatte eine GbR als Subunternehmen eines Gesellschafters wegen Eigenbedarfs gekündigt. Dabei war versäumt worden, den Mietern eine vergleichbare Alternativwohnung anzubieten. In erster Instanz stimmten die Richter den Mietern zu.
Nun korrigierte der BGH dieses Urteil und entschied, dass eine Verletzung der Anbietpflicht keine Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung zur Folge hat. Mieter haben stattdessen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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