Mieten & Vermieten: Mietpreisbremse 2.0 - das ist neu ab diesem Jahr
01Januar
Seit gestern gilt das von der Bundesregierung beschlossene „Mieterschutzgesetz“. Ein kurzer Überblick, was sich für Vermieter und Mieter seit dem 1. Januar geändert hat.
Mit dem neuen Gesetz wird das mutwillige „Herausmodernisieren“ als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis 100.000 Euro geahndet. Zudem sinkt die Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent. Die Miete darf anschließend nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Zahlen Mieter eine laut dem neuen Gesetz zu hohe Miete, können Sie den Vermieter schriftlich „rügen“ und stattdessen die alte – niedrigere – Miete zahlen.
Das neue „Mieterschutzgesetz“ gilt allerdings nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt, wie beispielsweise in München, Berlin, Köln, Stuttgart, Hamburg, Freiburg und anderen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei Neubauten, die ab 2014 errichtet wurden, sowie bei Erstvermietung greift das neue Gesetz indes nicht.
Quelle: Bundesregierung
© Fotolia.com © Oliver Boehmer Bluedesign #78882255
Mit dem neuen Gesetz wird das mutwillige „Herausmodernisieren“ als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis 100.000 Euro geahndet. Zudem sinkt die Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent. Die Miete darf anschließend nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Zahlen Mieter eine laut dem neuen Gesetz zu hohe Miete, können Sie den Vermieter schriftlich „rügen“ und stattdessen die alte – niedrigere – Miete zahlen.
Das neue „Mieterschutzgesetz“ gilt allerdings nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt, wie beispielsweise in München, Berlin, Köln, Stuttgart, Hamburg, Freiburg und anderen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Bei Neubauten, die ab 2014 errichtet wurden, sowie bei Erstvermietung greift das neue Gesetz indes nicht.
Quelle: Bundesregierung
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