Immobilienkauf: Vorsicht bei Zwangsversteigerungen
12März
Da die Preise für Immobilien mittlerweile nicht nur in Großstädten, sondern auch im Umland sowie ländlichen Regionen steigen, werden für viele Menschen Zwangsversteigerungen immer interessanter. Denn sie gelten im Allgemeinen als Schnäppchenbörse. Doch stimmt das überhaupt?
Laut des Verbandes Privater Bauherren (VPB) trifft das nur eingeschränkt zu. Denn das Einstiegsgebot bei zwangsversteigerten Immobilien richtet sich in der Regel nach dem Wert vergleichbarer Immobilien in direkter Nachbarschaft. Da sind echte „Immobilienschnäppchen“ eher die Ausnahme, als die Regel. Außerdem haben Käufer keinen gesetzlichen Anspruch darauf, das Haus oder die Wohnung vor der Zwangsversteigerung von innen zu besichtigen. Wer die Immobilie erwerben möchte, muss sich mit einer Besichtigung von außen sowie dem gerichtlichen Gutachten zufriedengeben.
Für den Fall, dass der Verkäufer doch einer Besichtigung von innen zustimmt, sollte der Kaufinteressent bei diesem Termin einen Bausachverständigen an seiner Seite haben. Nur der Experte kann schlussendlich eine Empfehlung abgeben, ob der Kaufinteressent an der Zwangsversteigerung teilnehmen sollte.
Quelle: VPB
© photodune.net
Laut des Verbandes Privater Bauherren (VPB) trifft das nur eingeschränkt zu. Denn das Einstiegsgebot bei zwangsversteigerten Immobilien richtet sich in der Regel nach dem Wert vergleichbarer Immobilien in direkter Nachbarschaft. Da sind echte „Immobilienschnäppchen“ eher die Ausnahme, als die Regel. Außerdem haben Käufer keinen gesetzlichen Anspruch darauf, das Haus oder die Wohnung vor der Zwangsversteigerung von innen zu besichtigen. Wer die Immobilie erwerben möchte, muss sich mit einer Besichtigung von außen sowie dem gerichtlichen Gutachten zufriedengeben.
Für den Fall, dass der Verkäufer doch einer Besichtigung von innen zustimmt, sollte der Kaufinteressent bei diesem Termin einen Bausachverständigen an seiner Seite haben. Nur der Experte kann schlussendlich eine Empfehlung abgeben, ob der Kaufinteressent an der Zwangsversteigerung teilnehmen sollte.
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