Immobilienkauf: Versteckte Mängel: "Gekauft wie gesehen" oft unzulässig
28Februar
Der Kauf von Bestandsimmobilien bringt einige Vorteile mit sich. Oftmals befinden sich die Häuser auf größeren Grundstücken in attraktiven Lagen und Eigentümer sparen sich die nervenaufreibende Bauphase. Doch auch beim Immobilienkauf gibt es laut Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (arge) einiges beachten.
Immobilienkäufer und Verkäufer sollten beispielsweise beim Vertragswerk höchste Sorgfalt walten lassen und auf die Formulierungen achten. Pauschale Klauseln wie "Gekauft wie gesehen" sind oft unzulässig und bergen sogar Risiken für den Verkäufer, bei versteckten Mängeln der arglistigen Täuschung bezichtigt zu werden.
Die arge-Experten empfehlen daher Hausverkäufern, so detailliert wie möglich Auskunft über ihre Immobilie zu geben, mit eventuellen Mängeln offen umzugehen und eventuell einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.
© Fotolia.de / Andy Dean Photography
Immobilienkäufer und Verkäufer sollten beispielsweise beim Vertragswerk höchste Sorgfalt walten lassen und auf die Formulierungen achten. Pauschale Klauseln wie "Gekauft wie gesehen" sind oft unzulässig und bergen sogar Risiken für den Verkäufer, bei versteckten Mängeln der arglistigen Täuschung bezichtigt zu werden.
Die arge-Experten empfehlen daher Hausverkäufern, so detailliert wie möglich Auskunft über ihre Immobilie zu geben, mit eventuellen Mängeln offen umzugehen und eventuell einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.
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