Guter Rat: Langsames Internet: Das können Verbraucher dagegen tun
31Januar
Viele Verbraucher kennen das: Der Abend soll mit einem spannenden Film bei einem Streaminganbieter ausklingen, doch schon nach wenigen Minuten steht – wie schon so oft in der Vergangenheit – das Bild und der Film muss nachladen. Der Grund dafür ist meistens eine zu langsame Internetverbindung. Was Betroffene dagegen unternehmen können, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kompakt zusammengefasst.
Verbraucher sollten zunächst in ihrem Vertrag mit dem Internetanbieter nachschauen, welche Geschwindigkeit gebucht wurde. Doch „bis zu 20 Mbit pro Sekunde“ bedeutet laut Verbraucherschutzexperten eben nicht, dass immer die volle Datengeschwindigkeit abgerufen werden kann. Wie hoch die tatsächliche Geschwindigkeit ist, können Internetnutzer mit einem sog. „Speedtest“ überprüfen. Dieser sollte an mehreren Tagen zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt und die Daten als späteren Beleg gespeichert werden.
Liegt die gemessene Geschwindigkeit im Untersuchungszeitraum weit unter dem Wert, der vertraglich angegeben wurde, können Verbraucher den Internetanbieter schriftlich auffordern, die versprochene Internetleistung herzustellen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, können Kunden den bestehenden Vertrag kündigen. Doch die derzeitige Rechtslage ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband noch viel zu unklar und verbraucherfeindlich. Die bestehenden Gesetze müssen daher, so der vzbz, dringend nachgebessert werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband © photodune.net
Verbraucher sollten zunächst in ihrem Vertrag mit dem Internetanbieter nachschauen, welche Geschwindigkeit gebucht wurde. Doch „bis zu 20 Mbit pro Sekunde“ bedeutet laut Verbraucherschutzexperten eben nicht, dass immer die volle Datengeschwindigkeit abgerufen werden kann. Wie hoch die tatsächliche Geschwindigkeit ist, können Internetnutzer mit einem sog. „Speedtest“ überprüfen. Dieser sollte an mehreren Tagen zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt und die Daten als späteren Beleg gespeichert werden.
Liegt die gemessene Geschwindigkeit im Untersuchungszeitraum weit unter dem Wert, der vertraglich angegeben wurde, können Verbraucher den Internetanbieter schriftlich auffordern, die versprochene Internetleistung herzustellen. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, können Kunden den bestehenden Vertrag kündigen. Doch die derzeitige Rechtslage ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband noch viel zu unklar und verbraucherfeindlich. Die bestehenden Gesetze müssen daher, so der vzbz, dringend nachgebessert werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband © photodune.net