• Beratung von Mensch zu Mensch!

    • Erfolg mit der Kompetenz aus
    • 30 Jahren Markterfahrung.

Guter Rat: Erbbaurecht: Ohne Grundstück in die eigenen vier Wände

02November

Guter Rat: Erbbaurecht: Ohne Grundstück in die eigenen vier Wände

Baulandpreise sind in manchen Regionen Deutschlands um bis zu 45 Prozent gestiegen. Insbesondere in Ballungsgebieten wird es immer schwieriger, bezahlbares Bauland zu erwerben. Dies teilt der Infodienst Bauen und Finanzieren der Landesbausparkassen (LBS) aktuell mit. Der Erwerb eines Erbbaurechts kann daher eine alternative Möglichkeit bieten, den Traum vom eigenen Haus ohne Grundstückserwerb zu realisieren.

Statt Bauland zu kaufen, erwerben die Käufer das Recht, ein Grundstück über einen festgelegten Zeitraum zu nutzen und zu bebauen. In der Regel wird dieser Zeitraum auf 60 bis 99 Jahre festgeschrieben. Vergeben werden Erbbaurechte von Kommunen, Stiftungen, Kirchen oder auch Privatleuten. Dieses Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und kann sogar weiterverkauft oder vererbt werden. Gezahlt werden muss ein jährlicher Erbbauzins, der durchschnittlich bei drei bis vier Prozent des Grundstückswertes liegt.

Der LBS-Infodienst nennt als Beispiel ein 400-Quadratmeter Grundstück, für das sich eine jährliche Belastung von etwa 5.700 Euro ergibt. Besonders für junge Familien mit wenig Eigenkapital kann das Erbbaurecht den LBS-Experten zufolge eine gute Alternative zum Kauf sein.

Quelle: LBS
© PhotoDune.net / podsolnukh

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.