Facility Management: WEG-Urteil: Erdgeschoss-Eigentümer kann von Aufzugskosten befreit werden
18März
In einem aktuellen Urteil entschied das Landgericht München, dass Eigentümer einer Erdgeschosswohnung keine Kosten für Aufzüge im Gebäude zahlen müssen, wenn sie von der Nutzung ausgeschlossen sind (AZ 1 S 18504/16).
Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin die Genehmigung einer Jahresabrechnung angefochten. Die Abrechnung enthielt eine Aufteilung der Kosten für die Aufzugswartung auf alle Eigentümer. Da sich ihre Wohnung jedoch im Erdgeschoss befindet und der Aufzug ausschließlich den Eigentümern der oberen Etagen zugutekommt, weigerte sie sich gegen diese Regelung.
Das Gericht gab der Eigentümerin recht. Die Verteilung der Kosten entspräche nicht der Gemeinschaftsordnung und sei damit fehlerhaft. Insbesondere da der Aufzug noch nicht einmal das Kellergeschoss befährt, sei kein Nutzen für die Eigentümerin zu erkennen gewesen.
© PhotoDune.net
Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin die Genehmigung einer Jahresabrechnung angefochten. Die Abrechnung enthielt eine Aufteilung der Kosten für die Aufzugswartung auf alle Eigentümer. Da sich ihre Wohnung jedoch im Erdgeschoss befindet und der Aufzug ausschließlich den Eigentümern der oberen Etagen zugutekommt, weigerte sie sich gegen diese Regelung.
Das Gericht gab der Eigentümerin recht. Die Verteilung der Kosten entspräche nicht der Gemeinschaftsordnung und sei damit fehlerhaft. Insbesondere da der Aufzug noch nicht einmal das Kellergeschoss befährt, sei kein Nutzen für die Eigentümerin zu erkennen gewesen.
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