Facility Management: Urteil: WEG muss Aufzugseinbau zustimmen
22Januar
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Wohnungseigentümer nur dann einen Aufzug einbauen darf, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung gegeben haben. Dies gilt auch, wenn er die Kosten für die Installation selbst übernehmen will (AZ V ZR 96/16).
Im vorliegenden Fall hatten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Installation eines Aufzugs gestritten. Ein 80jähriger Eigentümer wollte diesen einbauen lassen, um eine Wohnung im fünften Stock besser erreichen zu können. Neben den altersbedingten Einschränkungen würde der Aufzug ebenfalls die Betreuung seiner behinderten Enkeltochter wesentlich erleichtern. Die anderen Mitglieder lehnten dies jedoch mehrheitlich ab.
Der Bundesgerichtshof stimmte nun aktuell den anderen Eigentümern zu, da eine einheitliche Zustimmung für den Einbau erforderlich ist. Der Aufzug wäre ein erheblicher Eingriff in das Gemeinschaftseigentum, wohingegen eine Rollstuhlrampe oder ein Treppenlift geduldet hätte werden müssen.
© Fotolia.de / hywards
Im vorliegenden Fall hatten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Installation eines Aufzugs gestritten. Ein 80jähriger Eigentümer wollte diesen einbauen lassen, um eine Wohnung im fünften Stock besser erreichen zu können. Neben den altersbedingten Einschränkungen würde der Aufzug ebenfalls die Betreuung seiner behinderten Enkeltochter wesentlich erleichtern. Die anderen Mitglieder lehnten dies jedoch mehrheitlich ab.
Der Bundesgerichtshof stimmte nun aktuell den anderen Eigentümern zu, da eine einheitliche Zustimmung für den Einbau erforderlich ist. Der Aufzug wäre ein erheblicher Eingriff in das Gemeinschaftseigentum, wohingegen eine Rollstuhlrampe oder ein Treppenlift geduldet hätte werden müssen.
© Fotolia.de / hywards