Facility Management: Urteil: WEG-Beschluss über Jahresabrechnung muss eindeutig sein
07Januar
Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) klar erkennbar sein muss. Existieren mehrere Versionen, kann der Beschluss wegen Unklarheit angefochten werden (AZ 481 C 15671/16 WEG).
Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin geklagt, da sie die Beschlüsse über zwei Jahresabrechnungen für ungültig erklärt hatte. Die Verwaltung hatte am 10.0.2016 zu einer Eigentümerversammlung eingeladen, um die Hausgeldabrechnung 2014 und 2015 zu genehmigen. Am 16.6.2016 teilte sie jedoch mit, dass in der Abrechnung 2014 Fehler vorliegen und sandte die korrigierten Seiten zum Austausch mit. In der darauffolgenden Eigentümerversammlung genehmigten die Mitglieder jedoch die ersten Versionen der Abrechnungen.
Das Amtsgericht entschied nun aktuell zu Gunsten der Klägerin. Es sei nicht klar erkennbar, um welche Dokumente es sich bei dem Beschluss handelt. Dieser darf keinen Zweifel an der Eindeutigkeit haben.
© photodune.net
Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin geklagt, da sie die Beschlüsse über zwei Jahresabrechnungen für ungültig erklärt hatte. Die Verwaltung hatte am 10.0.2016 zu einer Eigentümerversammlung eingeladen, um die Hausgeldabrechnung 2014 und 2015 zu genehmigen. Am 16.6.2016 teilte sie jedoch mit, dass in der Abrechnung 2014 Fehler vorliegen und sandte die korrigierten Seiten zum Austausch mit. In der darauffolgenden Eigentümerversammlung genehmigten die Mitglieder jedoch die ersten Versionen der Abrechnungen.
Das Amtsgericht entschied nun aktuell zu Gunsten der Klägerin. Es sei nicht klar erkennbar, um welche Dokumente es sich bei dem Beschluss handelt. Dieser darf keinen Zweifel an der Eindeutigkeit haben.
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