Energieeffizienz: Stichtag: Neue Fristen für Umstellung auf erneuerbare Energien
20November
Ab dem 1. Januar 2018 ändert sich das Antragsverfahren für die Umstellung der Wärmetechnik auf erneuerbare Energien. Bislang konnten Eigentümer den Antrag auf finanzielle Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch nach der Modernisierung einreichen. Ab Januar muss dies bereits vor Vertragsabschluss geschehen.
Für die staatliche Förderung von bis zu 20.000 Euro gilt die Voraussetzung, dass sich seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizungssystem in der Immobilie befindet. Die höchsten Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro werden für die Installation oder Erweiterung einer Solaranlage gewährt. Wärmepumpen werden mit bis zu 15.000 Euro und Biomasseanlagen mit bis zu 8.000 Euro gefördert.
Für alle Anlagen, die bis zum 31.12.2017 installiert werden, gelten Übergangsfristen für die Antragsstellung. Ebenfalls bestehen für Anlagen, deren Errichtung sich unvorhergesehen verzögert hat, Ausnahmeregelungen. In diesem Fall müssen Eigentümer jedoch nachweisen, dass der Fachbetrieb den Einbau verzögert hat.
Quelle: BAFA
© Fotolia.de / zstock
Für die staatliche Förderung von bis zu 20.000 Euro gilt die Voraussetzung, dass sich seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizungssystem in der Immobilie befindet. Die höchsten Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro werden für die Installation oder Erweiterung einer Solaranlage gewährt. Wärmepumpen werden mit bis zu 15.000 Euro und Biomasseanlagen mit bis zu 8.000 Euro gefördert.
Für alle Anlagen, die bis zum 31.12.2017 installiert werden, gelten Übergangsfristen für die Antragsstellung. Ebenfalls bestehen für Anlagen, deren Errichtung sich unvorhergesehen verzögert hat, Ausnahmeregelungen. In diesem Fall müssen Eigentümer jedoch nachweisen, dass der Fachbetrieb den Einbau verzögert hat.
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