Bericht zur Gestaltung von öffentlichen Räumen in Städten:
05August
Der Baukulturbericht „Öffentliche Räume 2020/2021“, herausgegeben von der Bundesstiftung Baukultur (BSBK), stellt öffentliche Räume und Flächen in Städten sowie ihre künftige Gestaltung und Nutzung in den Fokus seiner Untersuchungen. Dabei sind unter „öffentlichen Räumen“ Plätze, Parks, Gartenanlagen, Spiel- und Sportplätze sowie öffentlich zugängliche (Frei-)räume oder öffentliche Innenräume, wie beispielsweise Bahnhöfe, zu verstehen. Auch Straßenräume, Über- und Durchgänge sowie Unterführungen gehören zum öffentlichen Raum.
Vordergründig geht es bei der Gestaltung der genannten „öffentlichen Räume“ um die Schaffung von lebendigen und nachhaltigen Lebensräumen, die als Orte der Begegnung dienen. Auch die Weiterentwicklung der öffentlichen Flächen hin zu multifunktionalen „Mischräumen“ ist ein zentraler Aspekt einer zukunftsweisenden, gesunden und lebhaften Stadtplanung. So könnten beispielsweise Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs zweckentfremdet und als Ort der Begegnung genutzt werden, zum Beispiel als Bolzplatz. Auch vorstellbar ist, dass an Schulen anliegende Parkanlagen zu Pausenplätze umfunktioniert werden.
Der Baukulturbericht „Öffentliche Räume 2020/2021“ fasst Umfrageergebnisse aus der Politik, aus Kommunal- und IHK- Umfragen sowie aus der Bevölkerung zusammen. Der Bericht enthält konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik sowie für Bauunternehmen und Projektentwickler. So soll der öffentliche Raum und die Stadt- und Freiraumplanung ein zentraler Punkt der Städtebauförderung sein. Umweltschutz, Klimafreundlichkeit, Gesundheit und Erholung sollen gefördert werden. Dies soll durch die Schaffung von ausreichend Grünflächen, Anlagen für Oberflächenwasser und Biodiversität erreicht werden. Die Freiflächen sollen für alle Generationen zugänglich sein. So müssen beispielsweise Verkehrsräume so gestalten werden, dass sie sowohl den Erfordernissen von Kindern als auch von älteren oder beeinträchtigten Menschen entsprechen. Der Baukulturbericht sowie ein ausführlicher Videobeitrag stehen auf der Internetseite der Bundesstiftung Baukultur zur Verfügung.
Quelle: BSBK
© fotolia.de
Vordergründig geht es bei der Gestaltung der genannten „öffentlichen Räume“ um die Schaffung von lebendigen und nachhaltigen Lebensräumen, die als Orte der Begegnung dienen. Auch die Weiterentwicklung der öffentlichen Flächen hin zu multifunktionalen „Mischräumen“ ist ein zentraler Aspekt einer zukunftsweisenden, gesunden und lebhaften Stadtplanung. So könnten beispielsweise Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs zweckentfremdet und als Ort der Begegnung genutzt werden, zum Beispiel als Bolzplatz. Auch vorstellbar ist, dass an Schulen anliegende Parkanlagen zu Pausenplätze umfunktioniert werden.
Der Baukulturbericht „Öffentliche Räume 2020/2021“ fasst Umfrageergebnisse aus der Politik, aus Kommunal- und IHK- Umfragen sowie aus der Bevölkerung zusammen. Der Bericht enthält konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik sowie für Bauunternehmen und Projektentwickler. So soll der öffentliche Raum und die Stadt- und Freiraumplanung ein zentraler Punkt der Städtebauförderung sein. Umweltschutz, Klimafreundlichkeit, Gesundheit und Erholung sollen gefördert werden. Dies soll durch die Schaffung von ausreichend Grünflächen, Anlagen für Oberflächenwasser und Biodiversität erreicht werden. Die Freiflächen sollen für alle Generationen zugänglich sein. So müssen beispielsweise Verkehrsräume so gestalten werden, dass sie sowohl den Erfordernissen von Kindern als auch von älteren oder beeinträchtigten Menschen entsprechen. Der Baukulturbericht sowie ein ausführlicher Videobeitrag stehen auf der Internetseite der Bundesstiftung Baukultur zur Verfügung.
Quelle: BSBK
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