Baubranche: Urteil: Vermieter haftet nicht unbegrenzt für Mieterverletzung
26August
Besteht ein Zusammenhang zwischen einem Mangel an einer Mietsache und einer Verletzung des Mieters, kann der Vermieter für den Schaden haftbar gemacht werden. Allerdings haftet der Vermieter nicht unbegrenzt, entschied das Landgericht Nürnburg-Fürth in einem aktuellen Urteil (AZ 7 S 5872/17).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihren Vermieter auf 52.000 Euro Schadensersatz und 10.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Bei Einzug hatte sie mitgeteilt, dass ein Rollo im Wohnzimmer nicht einwandfrei funktionierte. Dieses Rollo stürzte 2 Wochen nach Einzug herunter, weswegen die Mieterin sich erschrak und auf der Treppe stürzte.
Das Gericht entschied nun aktuell zugunsten des Vermieters. Zwar müssen Mängel an der Mietsache behoben werden, doch fehlt es in diesem Fall an einem adäquaten Zurechnungszusammenhang. Die Verletzung ist durch eine Überreaktion der Mieterin entstanden und nicht durch den Mangel der Mietsache an sich.
© PhotoDune.net
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihren Vermieter auf 52.000 Euro Schadensersatz und 10.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Bei Einzug hatte sie mitgeteilt, dass ein Rollo im Wohnzimmer nicht einwandfrei funktionierte. Dieses Rollo stürzte 2 Wochen nach Einzug herunter, weswegen die Mieterin sich erschrak und auf der Treppe stürzte.
Das Gericht entschied nun aktuell zugunsten des Vermieters. Zwar müssen Mängel an der Mietsache behoben werden, doch fehlt es in diesem Fall an einem adäquaten Zurechnungszusammenhang. Die Verletzung ist durch eine Überreaktion der Mieterin entstanden und nicht durch den Mangel der Mietsache an sich.
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