Baubranche: Bautipp: Wohnräume nach Landesbauverordnung planen
04September
Ein Hausbau ist eine komplexe und aufwendige Angelegenheit. Aus Kosten- und Planungsgründen verschieben laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) viele Bauherren den Dach- oder Kellerausbau auf später. Dies macht Sinn, wenn der Platz zunächst einmal ausreicht und ein weiterer Raum beispielsweise erst für die groß gewordenen Kinder benötigt wird.
Was viele Eigentümer jedoch nicht wissen: Ein Dach oder Kellerraum ist nicht automatisch als Wohnraum genehmigt, wenn die Räumlichkeiten bei Einzug anderweitig deklariert worden sind. So gelten beispielweise in unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Mindesthöhen für Wohnräume, die eigenhalten werden müssen. Zudem muss ein zweiter Fluchtweg und mancherorts sogar ein zusätzlicher Stellplatz eingeplant werden.
Die Bauexperten raten daher, Dach- oder Kellerräume von Anfang an für die spätere Nutzung entsprechend zu planen und beim zuständigen Bauamt genehmigen zu lassen. Auch beim Thema Vermietung sollten Eigentümer die Vorschriften der unterschiedlichen Länder kennen und ihre Anträge entsprechend einreichen.
Quelle: VPB
© Fotolia.de / roxcon
Was viele Eigentümer jedoch nicht wissen: Ein Dach oder Kellerraum ist nicht automatisch als Wohnraum genehmigt, wenn die Räumlichkeiten bei Einzug anderweitig deklariert worden sind. So gelten beispielweise in unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Mindesthöhen für Wohnräume, die eigenhalten werden müssen. Zudem muss ein zweiter Fluchtweg und mancherorts sogar ein zusätzlicher Stellplatz eingeplant werden.
Die Bauexperten raten daher, Dach- oder Kellerräume von Anfang an für die spätere Nutzung entsprechend zu planen und beim zuständigen Bauamt genehmigen zu lassen. Auch beim Thema Vermietung sollten Eigentümer die Vorschriften der unterschiedlichen Länder kennen und ihre Anträge entsprechend einreichen.
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