Baubranche: Bautipp: Vor Vertragsabschluss Baugrund untersuchen!
27Februar
Ob Keller oder Bodenplatte – jedes Haus muss sicher gegründet werden, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit. Entscheidend ist, dass die Beschaffenheit des Baugrundes bekannt ist und ein Baugrundgutachten erstellt wurde. Denn dieses liefert die Basis für die weitere Bauplanung.
Doch auch wenn ein Gutachten vorliegt, sollten Bauherren sich nicht allein mit der Vorlage zufrieden geben, sondern auf die Ergebnisse achten. Demnach macht es den VPB-Experten zufolge keinen Sinn, die Bauplanung vor dem Gutachten zu erstellen. Denn je nach Beschaffenheit des Baugrunds können Konstruktion und Ausführung des Unterbaus erheblich variieren. Liegt bei Vertragsabschluss noch kein Gutachten vor, sehen sich Bauherren gegebenenfalls mit Nachträgen und Zusatzkosten konfrontiert.
Zwar haben Eigentümer nach dem neuen Bauvertragsrecht seit Anfang 2018 das Recht, einseitig eine Änderung der Leistung anzuordnen, doch handelt es sich hierbei um ein kompliziertes Verfahren. In jedem Fall sollten Bauherren die berechneten Kubikmeter Aushub mit den vertraglich vereinbarten Posten vergleichen, bevor sie die Rechnung anweisen. Handschriftlich geänderte Lieferscheine oder abweichende Lieferscheine des Fuhrunternehmens sollten ebenfalls nicht akzeptiert werden.
Quelle: VPB
© Fotolia.de / Maksym Dykha
Doch auch wenn ein Gutachten vorliegt, sollten Bauherren sich nicht allein mit der Vorlage zufrieden geben, sondern auf die Ergebnisse achten. Demnach macht es den VPB-Experten zufolge keinen Sinn, die Bauplanung vor dem Gutachten zu erstellen. Denn je nach Beschaffenheit des Baugrunds können Konstruktion und Ausführung des Unterbaus erheblich variieren. Liegt bei Vertragsabschluss noch kein Gutachten vor, sehen sich Bauherren gegebenenfalls mit Nachträgen und Zusatzkosten konfrontiert.
Zwar haben Eigentümer nach dem neuen Bauvertragsrecht seit Anfang 2018 das Recht, einseitig eine Änderung der Leistung anzuordnen, doch handelt es sich hierbei um ein kompliziertes Verfahren. In jedem Fall sollten Bauherren die berechneten Kubikmeter Aushub mit den vertraglich vereinbarten Posten vergleichen, bevor sie die Rechnung anweisen. Handschriftlich geänderte Lieferscheine oder abweichende Lieferscheine des Fuhrunternehmens sollten ebenfalls nicht akzeptiert werden.
Quelle: VPB
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