Baubranche: Bautipp: Steuerersparnis und Zuschüsse abwägen!
28März
Hauseigentümer können Handwerksdienstleistungen in der Regel steuerlich geltend machen. Dies gilt allerdings nur, wenn es für dieselbe Maßnahme keine staatlichen Zuschüsse gibt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell hin.
Wird ein Haus beispielsweise im Rahmen eines KfW-Förderprogramms saniert, können die Kosten für die Maßnahmen nicht zusätzlich als abzugsfähig eingereicht werden. Werden die Leistungen jedoch aufgeteilt, können Eigentümer von beiden Begünstigungen Gebrauch machen. So können die Kosten für eine Außendämmung beispielsweise steuerlich geltend gemacht und parallel eine KfW-geförderte Heizung installiert werden.
Die Bauexperten empfehlen daher, die unterschiedlichen Maßnahmen und die entsprechenden Zuschüsse sorgfältig zu vergleichen und abzuwägen, welche Sanierungsmaßnahme sich für welche Bereiche lohnt. Der unabhängige Sachverständige berät Hausbesitzer bei der Vorbereitung der Arbeiten und überwacht die Ausführungsqualität am Bau.
© Fotolia.de / Creativ Studio Heinemann
Wird ein Haus beispielsweise im Rahmen eines KfW-Förderprogramms saniert, können die Kosten für die Maßnahmen nicht zusätzlich als abzugsfähig eingereicht werden. Werden die Leistungen jedoch aufgeteilt, können Eigentümer von beiden Begünstigungen Gebrauch machen. So können die Kosten für eine Außendämmung beispielsweise steuerlich geltend gemacht und parallel eine KfW-geförderte Heizung installiert werden.
Die Bauexperten empfehlen daher, die unterschiedlichen Maßnahmen und die entsprechenden Zuschüsse sorgfältig zu vergleichen und abzuwägen, welche Sanierungsmaßnahme sich für welche Bereiche lohnt. Der unabhängige Sachverständige berät Hausbesitzer bei der Vorbereitung der Arbeiten und überwacht die Ausführungsqualität am Bau.
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