Baubranche: Bautipp: Schlussbegehung vor Ende der Gewährleistung durchführen!
01Mai
In der Regel erhalten private Bauherren fünf Jahre Garantie auf ihr Haus. Diese Frist wird allerdings dem Verband Privater Bauherren (VPB) zufolge mit der Zeit oft aus den Augen verloren, wenn die Familie erst einmal eingezogen ist und der Alltag begonnen hat.
Erst wenn gravierende Mängel auftreten, werden Eigentümer an die Garantieleistungen erinnert – oftmals treten diese allerdings erst nach einigen Jahren auf und können die Fünf-Jahres-Frist überschreiten. Dann müssen Reparaturen und Sanierungen aus eigener Tasche bezahlt werden, die innerhalb der Garantiezeit vielleicht übernommen worden wären.
Aus diesem Grund sollten Eigentümer rund sechs Monate vor Ablauf der Garantiefrist eine Schlussbegehung des Hauses durchführen und im Optimalfall einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Erst danach endet das Bauprojekt und Leistungen können noch rechtzeitig unter Garantie in Anspruch genommen werden.
Quelle: VPB
© photodune.net
Erst wenn gravierende Mängel auftreten, werden Eigentümer an die Garantieleistungen erinnert – oftmals treten diese allerdings erst nach einigen Jahren auf und können die Fünf-Jahres-Frist überschreiten. Dann müssen Reparaturen und Sanierungen aus eigener Tasche bezahlt werden, die innerhalb der Garantiezeit vielleicht übernommen worden wären.
Aus diesem Grund sollten Eigentümer rund sechs Monate vor Ablauf der Garantiefrist eine Schlussbegehung des Hauses durchführen und im Optimalfall einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Erst danach endet das Bauprojekt und Leistungen können noch rechtzeitig unter Garantie in Anspruch genommen werden.
Quelle: VPB
© photodune.net