Baubranche: Bautipp: Schlussbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durchführen
11Oktober
Wer ein Haus baut, hat in der Regel fünf Jahre Gewährleistung von dem beauftragten Bauunternehmer auf sein Bauprojekt. Doch ist das Haus erst einmal abgenommen und die Familie eingezogen, gerät diese Garantie laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) oft in Vergessenheit. Erst größere Baumängel rufen diese Gewährleistungspflicht wieder auf den Plan.
Bleiben diese allerdings aus, fallen Schäden oft erst nach Ablauf dieser Pflicht auf und können den Bauherren teuer zu stehen kommen. So werden beispielsweise schlechte Abdichtungen des Kellers oder Risse im Mauerwerk erst nach Jahren aufgrund von Feuchtigkeit und Schimmelbefall festgestellt und müssen dann auf eigene Kosten behoben werden. Selbst wenn ein Schaden fristgerecht gemeldet wird, läuft die Frist weiter.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Bauexperten des VPB, spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungspflicht eine Schlussbegehung mit einem unabhängigen Sachverständigen durchzuführen und Mängel ordnungsgemäß zu reklamieren.
© Fotolia.de / GaToR-GFX
Bleiben diese allerdings aus, fallen Schäden oft erst nach Ablauf dieser Pflicht auf und können den Bauherren teuer zu stehen kommen. So werden beispielsweise schlechte Abdichtungen des Kellers oder Risse im Mauerwerk erst nach Jahren aufgrund von Feuchtigkeit und Schimmelbefall festgestellt und müssen dann auf eigene Kosten behoben werden. Selbst wenn ein Schaden fristgerecht gemeldet wird, läuft die Frist weiter.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Bauexperten des VPB, spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Gewährleistungspflicht eine Schlussbegehung mit einem unabhängigen Sachverständigen durchzuführen und Mängel ordnungsgemäß zu reklamieren.
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