Baubranche: Bautipp: Insolvenzen kündigen sich oft an
30Januar
Muss ein Bauunternehmen während laufender Projekte Insolvenz anmelden, brauchen Bauherren starke Nerven. Denn in der Regel stockt das Bauvorhaben in diesem Fall für mindestens sechs Monate. Darauf weist der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell hin und empfiehlt, frühzeitig Ohren und Augen offen zu halten, um sich nicht mit dem komplexen Insolvenzrecht auseinandersetzen zu müssen.
Wer seine Baufirma von Anfang an sorgfältig auswählt, Referenzen prüft und Erkundigungen einholt, kann zumindest einige Risiken ausschließen. Ein Schufa-Auszug ist laut den Bauexperten zwar hilfreich, jedoch bildet er lediglich die Vergangenheit des Unternehmens ab und sagt nichts über deren zukünftige Ausrichtung aus. Bauherren können sich jedoch absichern, indem sie sich im Vertrag die ihnen gesetzlich zustehende Erfüllungssicherheit einräumen lassen. Zudem sollte Vorkasse nie Teil des Zahlungsplans sein.
Ob ein Vertrag geltendem Baurecht entspricht und im Sinne des Bauherren gestaltet ist, kann ein unabhängiger Sachverständiger prüfen. Er kennt auch die Firmen in der Region und deren Ruf. Bauherren sollten zudem darauf achten, regelmäßig die Bauabschnitte zu kontrollieren und selbst vor Ort zu sein. Sobald sich Arbeiten verzögern, Subunternehmer nicht erscheinen, Material nicht angeliefert wird oder die Baustelle verwaist aussieht, kann eine Insolvenz drohen. Bauherren sollten solche Beobachtungen umgehend mit einem Sachverständigen besprechen und Maßnahmen ergreifen.
Quelle: VPB
© photodune.net
Wer seine Baufirma von Anfang an sorgfältig auswählt, Referenzen prüft und Erkundigungen einholt, kann zumindest einige Risiken ausschließen. Ein Schufa-Auszug ist laut den Bauexperten zwar hilfreich, jedoch bildet er lediglich die Vergangenheit des Unternehmens ab und sagt nichts über deren zukünftige Ausrichtung aus. Bauherren können sich jedoch absichern, indem sie sich im Vertrag die ihnen gesetzlich zustehende Erfüllungssicherheit einräumen lassen. Zudem sollte Vorkasse nie Teil des Zahlungsplans sein.
Ob ein Vertrag geltendem Baurecht entspricht und im Sinne des Bauherren gestaltet ist, kann ein unabhängiger Sachverständiger prüfen. Er kennt auch die Firmen in der Region und deren Ruf. Bauherren sollten zudem darauf achten, regelmäßig die Bauabschnitte zu kontrollieren und selbst vor Ort zu sein. Sobald sich Arbeiten verzögern, Subunternehmer nicht erscheinen, Material nicht angeliefert wird oder die Baustelle verwaist aussieht, kann eine Insolvenz drohen. Bauherren sollten solche Beobachtungen umgehend mit einem Sachverständigen besprechen und Maßnahmen ergreifen.
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