Baubranche: Bautipp: Einzugstermin bereits 2017 festlegen!
05September
Am 1. Januar tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Die neue Gesetzesregelung bringt privaten Bauherren eine Vielzahl von Vorteilen. Unter anderem beinhaltet sie konkrete Angaben zur Bauzeit, die in der Vergangenheit oft nur sehr vage in Bauverträgen formuliert war. Doch die Frage nach dem Einzugstermin beschäftigt Bauherren von Beginn an und ein Verzug kann erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen.
Der Verband Privater Bauherren e.V. empfiehlt daher, sich bereits heute auf die Regelungen des neuen Bauvertragsrechts zu berufen, auch wenn dieses erst 2018 zur Pflicht wird. Viele Bauunternehmer sind auch bereits heute schon bereit, sich auf verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung einzulassen. Bauherren sollten daher den Bezugstermin bereits in diesem Jahr schon festlegen und ihre Verträge neu verhandeln.
Bauherren müssen allerdings im Gegenzug darauf achten, den Bauablauf nicht durch Eigenverschulden zu verzögern. So müssen Unterlagen etwa rechtzeitig beim Bauamt abgeliefert oder die Finanzierung geregelt sein. Ist von Seiten des Bauherren alles organisiert, kann man von Bauunternehmen also im Sinne einer guten Zusammenarbeit vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erwarten, die neuen Vorschriften bereits in diesem Jahr umzusetzen.
© Fotolia.de / roxcon
Der Verband Privater Bauherren e.V. empfiehlt daher, sich bereits heute auf die Regelungen des neuen Bauvertragsrechts zu berufen, auch wenn dieses erst 2018 zur Pflicht wird. Viele Bauunternehmer sind auch bereits heute schon bereit, sich auf verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung einzulassen. Bauherren sollten daher den Bezugstermin bereits in diesem Jahr schon festlegen und ihre Verträge neu verhandeln.
Bauherren müssen allerdings im Gegenzug darauf achten, den Bauablauf nicht durch Eigenverschulden zu verzögern. So müssen Unterlagen etwa rechtzeitig beim Bauamt abgeliefert oder die Finanzierung geregelt sein. Ist von Seiten des Bauherren alles organisiert, kann man von Bauunternehmen also im Sinne einer guten Zusammenarbeit vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erwarten, die neuen Vorschriften bereits in diesem Jahr umzusetzen.
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