Baubranche: Bautipp: Aufgepasst bei dem Begriff „bauseits“
06Dezember
Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten, wenn es um das Vertragswerk eines Bauprojekts geht. Eigentümer lassen sich nach Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. aus Zeitdruck oder Unsicherheit immer wieder dazu verleiten, unklaren Formulieren im Bauvertrag nicht näher nachzugehen. Dies kann jedoch im Laufe des Bauprojekts unangenehme Folgen haben.
Ein Beispiel ist der Begriff „bauseits“, der bei vielen Baufirmen standardmäßig im Vertrag steht. Er suggeriert dem unerfahrenen Bauherrn, dass die Firma die entsprechenden Arbeiten übernimmt. Tatsächlich ist es aber umgekehrt: Steht die Formulierung „Wasserhaltung bauseits“ im Vertrag, muss der Bauherr im Falle von Grund- oder Sickerwasser in der Baugrube dieses auf eigene Kosten Abpumpen lassen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Bauexperten, sich nicht von scheinbar günstigen Angeboten täuschen zu lassen, sondern das Vertragswerk genau zu studieren und optimalerweise einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der Fachbegriffe erklärt und im Sinne des Eigentümers mitverhandelt.
© Fotolia.de / roxcon
Ein Beispiel ist der Begriff „bauseits“, der bei vielen Baufirmen standardmäßig im Vertrag steht. Er suggeriert dem unerfahrenen Bauherrn, dass die Firma die entsprechenden Arbeiten übernimmt. Tatsächlich ist es aber umgekehrt: Steht die Formulierung „Wasserhaltung bauseits“ im Vertrag, muss der Bauherr im Falle von Grund- oder Sickerwasser in der Baugrube dieses auf eigene Kosten Abpumpen lassen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Bauexperten, sich nicht von scheinbar günstigen Angeboten täuschen zu lassen, sondern das Vertragswerk genau zu studieren und optimalerweise einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der Fachbegriffe erklärt und im Sinne des Eigentümers mitverhandelt.
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