Architektenhaus: Bauen mit einem Architekten:
11Mai
Wer sein Eigenheim gemeinsam mit einem Architekten planen und realisieren möchte, profitiert von vielen Vorteilen. Denn ein Architektenhaus überzeugt durch seine Einzigartigkeit und bietet dem Bauherren Planungssicherheit sowie ein hohes Maß an Individualität. So werden beim ersten Entwurf des Architekten alle Wünsche und Vorstellungen des zukünftigen Eigenheimbesitzers hinsichtlich der baurechtlichen Vorgaben, der Beschaffenheit des Baugrunds und des zur Verfügung stehenden Budgets überprüft.
Steht der Bauentwurf erst einmal fest, können Bauherren den Architekten ebenfalls damit beauftragen, die Behördenangelegenheiten zu übernehmen. So reicht ein Architekt den Bauplan in der zuständigen Baubehörde ein, holt Angebote von unterschiedlichen Handwerksfirmen ein und vergleicht sie miteinander. Ein Architekt begleitet zudem, auf Wunsch, auch während der Bauphase. Neben der Überwachung und Kontrolle der Bautätigkeiten, kann er Mängel am Bau sofort erkennen und diese umgehend beheben lassen. Ebenso überprüft der Architekt, dass der Zeitplan eingehalten wird.
Damit Bauherren ebenfalls Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten für die Beauftragung des Architekten haben, gibt es die sogenannte „Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“. Hier finden Bauherren eine Übersicht über die verschiedenen Leistungsphasen, für die sie einen Architekten beauftragen können. Ebenso beinhaltet diese einen Höchst- und Mindestsatz seines Honorars. Dieses dient dazu, sowohl vor Dumpingpreisen als auch vor überzogenen Honoraren zu schützen. Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen. Diese werden einzeln gewichtet und in Bezug zum Gesamthonorar gestellt. Während beispielweise eine Grundlagenermittlung lediglich mit 2 Prozent des Gesamthonorars berechnet wird, beträgt die Leistung für die Bauüberwachung 32 Prozent des gesamten Honorars.
Quelle: hausberater.de
© fotolia.de
Steht der Bauentwurf erst einmal fest, können Bauherren den Architekten ebenfalls damit beauftragen, die Behördenangelegenheiten zu übernehmen. So reicht ein Architekt den Bauplan in der zuständigen Baubehörde ein, holt Angebote von unterschiedlichen Handwerksfirmen ein und vergleicht sie miteinander. Ein Architekt begleitet zudem, auf Wunsch, auch während der Bauphase. Neben der Überwachung und Kontrolle der Bautätigkeiten, kann er Mängel am Bau sofort erkennen und diese umgehend beheben lassen. Ebenso überprüft der Architekt, dass der Zeitplan eingehalten wird.
Damit Bauherren ebenfalls Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten für die Beauftragung des Architekten haben, gibt es die sogenannte „Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“. Hier finden Bauherren eine Übersicht über die verschiedenen Leistungsphasen, für die sie einen Architekten beauftragen können. Ebenso beinhaltet diese einen Höchst- und Mindestsatz seines Honorars. Dieses dient dazu, sowohl vor Dumpingpreisen als auch vor überzogenen Honoraren zu schützen. Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen. Diese werden einzeln gewichtet und in Bezug zum Gesamthonorar gestellt. Während beispielweise eine Grundlagenermittlung lediglich mit 2 Prozent des Gesamthonorars berechnet wird, beträgt die Leistung für die Bauüberwachung 32 Prozent des gesamten Honorars.
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